Documenti legali · Version 2.1 · 28. Oktober 2026

Rahmenvertrag über Abonnementdienste (Master Subscription Agreement)

Nur zur Information. Maßgeblich ist die englische Fassung, die Sie annehmen und die Veliu speichert; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Englische Fassung lesen

Veliu Limited
31-36 Ormond Quay Upper, Suite 4.01 Ormond Building, D07 F6DC, Dublin 7, Irland
Registernummer 774679
USt-IdNr. IE4390907VH
admin@veliu.com

Dieser Rahmenvertrag über Abonnementdienste (der „Vertrag“ (Agreement)) wird geschlossen zwischen der Veliu Limited, einer nach irischem Recht gegründeten Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in 31-36 Ormond Quay Upper, Suite 4.01 Ormond Building, D07 F6DC, Dublin 7, Irland, Registernummer 774679, USt-IdNr. IE4390907VH („Veliu“, „wir“, „uns“), und dem Unternehmen, das in dem von Veliu und dem Kunden unterzeichneten Bestellformular, auf der Online-Angebotsseite, die Veliu dem Kunden ausstellt, im Self-Service-Checkout auf der Website von Veliu oder in der von Veliu erzeugten Bestellbestätigung per E-Mail, die jeweils auf diesen Vertrag Bezug nehmen (die „Bestellung“ (Order)), als „Kunde“ (Customer) bezeichnet ist. Veliu und der Kunde sind jeweils eine „Partei“ (Party) und gemeinsam die „Parteien“ (Parties). Definierte Begriffe, die in diesem Vertrag verwendet, aber nicht in ihm definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen die Bestellung gibt.

Die Parteien vereinbaren Folgendes.

Überblick

Nach Maßgabe dieses Vertrags stellt Veliu dem Kunden den Brand Agent, die KI, die Veliu für eine einzelne Marke entwickelt, sowie die damit verbundenen Leistungen (zusammen die „Dienste“ (Services)) zur Verfügung.

Auf der Website des Kunden und auf den weiteren in der Bestellung genannten Kanälen spricht der Brand Agent mit jedem Besucher in der Tonalität der Marke, stellt die Seiten rund um das Anliegen jedes Besuchers aus den eigenen, freigegebenen Inhalten und Komponenten des Kunden zusammen und antwortet KI-Agenten, die im Auftrag einer Person einkaufen.

Im Backoffice analysiert er den Markt des Kunden, bewertet, wie KI-Agenten den Katalog des Kunden lesen, bereitet die Seiten, Daten und Feeds des Kunden zu dessen Freigabe vor, schreibt freigegebene Anreicherungen in die Systeme des Kunden, liest die Software aus, die der Kunde anbindet, liefert Analysen und Empfehlungen und übernimmt kleinere Tätigkeiten in den Bereichen GEO (Generative Engine Optimisation), SEO (Search Engine Optimisation), Werbung, soziale Medien und Bewertungen. Strategie, Umsetzung auf diesen Kanälen und Kampagnenmanagement verbleiben beim Kunden oder bei dessen Partner.

Jeder Tarif umfasst dieselben Dienste; die Tarife unterscheiden sich nach der in der Bestellung angegebenen Unternehmensgrößenklasse und nach dem in Ziffer 3.3 festgelegten Support-Level.

Das Versprechen und seine Grenzen. Veliu macht den Katalog des Kunden für KI-Agenten lesbar und kaufbar, und zwar messbar, ohne jedes Versprechen in Bezug auf Traffic, Umsätze, Rankings oder Empfehlungen durch eine KI-Plattform. Der Checkout verbleibt stets auf der eigenen Zahlungsinfrastruktur des Kunden; der Kunde ist bei jeder Transaktion der Verkäufer im eigenen Namen (Merchant of Record); Veliu tritt nicht in die Zahlungskette ein. Die Dienste setzen auf KI-Plattformen Dritter auf, die Veliu nicht kontrolliert und die sich im Laufe der Zeit verändern.

Die Dienste

2.1 Bestellung; Vertrag. Abonnements werden auf Grundlage der Bestellung erworben. Die Bestellung bestimmt den Tarif, die Größenklasse, die Entgelte, den Zahlungsplan und die Zahlungsmethoden sowie das Startdatum. Eine von Veliu ausgestellte Bestellung nennt ein Ablaufdatum; Veliu kann eine Annahme, die nach diesem Datum eingeht, gelten lassen oder zurückweisen. Vor der Annahme kann Veliu eine neue Revision einer Bestellung ausstellen, die die früheren ersetzt; die vom Kunden angenommene Revision, gekennzeichnet durch ihre Nummer und ihr Ausstellungsdatum, ist die Bestellung. Jede Bestellung ist Bestandteil dieses Vertrags in der nach Ziffer 18.14 gespeicherten Fassung.

2.2 Zugangsrecht. Während der Laufzeit darf der Kunde, sofern er diesen Vertrag einhält, auf die Dienste zugreifen und sie für seine internen Geschäftszwecke nutzen, und zwar im Einklang mit der Dokumentation, die Veliu im Backoffice oder auf seiner Website bereitstellt (die „Dokumentation“ (Documentation)), mit diesem Vertrag und mit der Bestellung. Der Kunde darf den Brand Agent zudem auf seiner Website und auf den weiteren in der Bestellung genannten Kanälen deren Besuchern sowie den KI-Agenten zugänglich machen, die im Auftrag einer Person handeln. Das Zugangsrecht umfasst das Recht, die über die Dienste erzeugten Berichte, Bewertungen, Erkenntnisse und sonstigen Ergebnisse (die „Dienstinhalte“ (Service Content)) für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen, sie in den von den Diensten angebotenen Formaten zu exportieren und sie über die API und den MCP-Endpunkt von Veliu abzurufen, wie in Ziffer 4.8 geregelt. Veliu macht die für den Kunden erzeugten Dienstinhalte keinem anderen Kunden zugänglich.

2.3 Nutzer. „Nutzer“ (User) bezeichnet einen Arbeitnehmer oder freien Mitarbeiter des Kunden oder einen vom Kunden nach Ziffer 18.12 zugelassenen Partner, dem der Kunde gestattet, die Dienste im Namen des Kunden mit den von Veliu vergebenen Zugangsdaten zu nutzen. Eine Höchstzahl an Nutzern besteht nicht. Der Kunde macht die Dienste niemandem außer den Nutzern zugänglich (abgesehen vom Brand Agent, den der Kunde nach Ziffer 2.2 Besuchern und KI-Agenten zugänglich macht), ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzer diesen Vertrag einhalten, und hält die Zugangsdaten vertraulich. Der Kunde teilt Veliu jede Kompromittierung von Zugangsdaten unverzüglich mit.

2.4 Beschränkungen. Der Kunde wird Folgendes weder selbst tun noch Dritten gestatten: (a) Dritten Zugang zu den Diensten oder Dienstinhalten verschaffen, diese an Dritte vertreiben, verkaufen oder unterlizenzieren (außer an Nutzer, einschließlich eines Partners, den der Kunde nach Ziffer 18.12 als Nutzer zulässt, und außer soweit Ziffer 2.2 oder die Bestellung dies ausdrücklich gestattet); (b) die Dienste zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes nutzen; (c) Reverse Engineering betreiben oder versuchen, auf Quellcode oder nicht öffentliche APIs zuzugreifen, es sei denn, das anwendbare Recht lässt eine solche Beschränkung nicht zu; (d) die Dienste verändern, Bearbeitungen davon erstellen oder Bestandteile davon kopieren; (e) Schutzrechtshinweise entfernen; (f) Benchmarks oder Leistungsdaten über die Dienste veröffentlichen, ausgenommen die eigenen Ergebnisse des Kunden mit Zustimmung von Veliu per E-Mail; (g) den Betrieb stören, Zugangsbeschränkungen umgehen oder ohne Genehmigung Sicherheits- oder Schwachstellentests durchführen; (h) Schadcode übertragen; oder (i) die Dienste unter Verstoß gegen anwendbares Recht nutzen.

2.5 Einrichtung und Aktivierung.

(a) Einrichtung. Nach Annahme der Bestellung führt Veliu das erste KI-Training und das Onboarding des Brand Agent auf Grundlage des Katalogs und der Inhalte des Kunden durch, konfiguriert die Dienste und stellt den Code bereit, mit dem der Brand Agent auf der Website des Kunden läuft (der „Veliu code“), den Veliu mit den vom Kunden bereitgestellten Zugängen installiert oder den der Kunde nach den Anweisungen von Veliu installiert (zusammen die „Einrichtung“ (Set-up)). Der Kunde stellt die vernünftigerweise erforderlichen Zugänge, Informationen, Freigaben und Mitwirkungsleistungen unverzüglich bereit. Der Brand Agent stellt seine Seiten ausschließlich aus Inhalten und Komponenten zusammen, die der Kunde freigegeben hat. Ohne Freigabe des Kunden wird nichts auf der Website oder den sonstigen Kanälen des Kunden veröffentlicht oder in die Systeme des Kunden geschrieben; der Kunde kann die Freigabe im Einzelfall oder, soweit die Dienste dies ermöglichen, allgemein erteilen (zum Beispiel durch Aktivierung der automatischen Veröffentlichung).

(b) Aktivierungsdatum und Go-live. Das „Aktivierungsdatum“ (Activation Date) ist das in der Bestellung angegebene Startdatum oder, wenn die Bestellung keines angibt, das Datum, an dem der Kunde die Bestellung annimmt. Veliu gewährt dem Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Aktivierungsdatum Zugang zum Backoffice. Der Zeitpunkt, zu dem der Brand Agent erstmals live und für Besucher auf der Website des Kunden öffentlich zugänglich ist, ist der „Go-live“: Veliu führt den Go-live innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Aktivierungsdatum herbei und bestätigt dem Kunden dessen Datum per E-Mail. In diesem Vertrag sind Tage Kalendertage, sofern nicht von Geschäftstagen die Rede ist; „Geschäftstag“ (Business Day) bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in Irland.

(c) Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen. Hängt der Go-live von etwas ab, das der Kunde bereitstellen oder tun muss (zum Beispiel eine Freigabe, ein Zugang oder die Installation des Veliu code), teilt Veliu dem Kunden per E-Mail mit, was benötigt wird. Die dreißig (30) Tage nach Absatz (b) verlängern sich dann um die Tage zwischen dieser E-Mail und dem Tag, an dem der Kunde das Benötigte bereitstellt.

(d) Von Veliu zu vertretende Verzögerungen. Erfolgt der Go-live aus von Veliu zu vertretenden Gründen später als dreißig (30) Tage nach dem Aktivierungsdatum, verlängert nach Absatz (c), so verlängern sich das Ausstiegsfenster (Ziffer 10.2A) und die Erstlaufzeit (Ziffer 10.1) um die Tage der Verzögerung. Veliu rechnet die Abonnemententgelte für die Tage der Verzögerung auf die nächste Lastschrift von Abonnemententgelten an oder erstattet sie, sofern nach der Bestellung keine weiteren Abonnemententgelte fällig sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen. Ist der Brand Agent nach Ablauf dieses Zeitraums aus von Veliu zu vertretenden Gründen weiterhin nicht live, liegt eine Kritische Störung nach Ziffer 3.4 vor.

2.6 Keine Nutzungsgrenzen; Größenklasse; Missbrauch.

(a) Keine Nutzungsgrenzen. Für den Brand Agent gelten keine Begrenzungen bei Gesprächen, Besuchern, den in der Bestellung genannten Kanälen, Regionen, Sprachen oder Nutzern, und zwar für alle Funktionen, die die Dienste für den in der Bestellung angegebenen Tarif bereitstellen. Die Größenklasse nach Absatz (b) bestimmt die Abonnemententgelte und lässt die Nutzung unbegrenzt.

(b) Größenklasse. Die in der Bestellung angegebene Größenklasse ist die Größenschätzung, auf deren Grundlage die Abonnemententgelte festgelegt werden. Überschreiten in drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten die Besuche auf der Website des Kunden im jeweiligen Monat oder der Wert der über die Website aufgegebenen Shop-Bestellungen in den zwölf (12) Monaten, die mit diesem Monat enden, die Obergrenze der Größenklasse um mehr als fünfzig Prozent (50 %), gemessen durch die Dienste, kann Veliu den Tarif vorschlagen, dessen Größenklasse den tatsächlichen Volumina entspricht. Die Parteien erörtern den Vorschlag sodann dreißig (30) Tage lang nach Treu und Glauben. Einigen sie sich, gelten der neue Tarif und dessen Abonnemententgelte ab dem ersten Tag des auf die Einigung folgenden Kalendermonats, und die Laufzeit läuft unverändert weiter. Einigen sie sich nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage, kann jede Partei die Bestellung durch eine Erklärung kündigen, die in dem Kalendermonat abgegeben wird, der auf das Ende dieser dreißig (30) Tage folgt, mit Wirkung zum Ende dieses Monats, ohne Kosten, Vertragsstrafen oder weitere Verpflichtung: Die Abonnemententgelte bis zu diesem Datum bleiben geschuldet, und die Einrichtungsgebühr bleibt zu ihren Terminen fällig. Bei monatlicher Abrechnung wird nichts erstattet; bei jährlicher Abrechnung werden die Abonnemententgelte bis zu diesem Datum mit einem Zehntel (1/10) der jährlichen Abonnemententgelte je Monat berechnet, der erste Monat anteilig, und Veliu erstattet den Rest der gezahlten jährlichen Abonnemententgelte, wenn der Kunde die Erstattung nach Ziffer 8.9 spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Ende der Bestellung verlangt. Dieser Absatz (b) gilt nur, wenn die Größenklasse in der Bestellung eine Obergrenze hat.

(c) Missbrauch. „Missbrauch“ (Abuse) bezeichnet automatisierte Anfragen, die erzeugt werden, um die Dienste zu belasten (zum Beispiel Bots oder Skripte, die Besucher oder Gespräche simulieren), Scraping oder Extraktion der Dienste, die Nutzung für ein anderes Unternehmen oder eine andere Marke als die in der Bestellung genannten, den Weiterverkauf, die Umgehung von Zugangsbeschränkungen oder jede sonstige Nutzung wider Treu und Glauben. Anfragen von KI-Agenten, die im Auftrag einer Person handeln, gehören zur normalen Nutzung der Dienste. Veliu kann Missbrauch einschränken oder sperren, soweit praktikabel nach vorheriger Mitteilung an den Kunden. Geht der Missbrauch vom Kunden oder von dessen Nutzern aus, gilt zusätzlich Ziffer 6.

2.7 KI-Transparenz. Der Brand Agent teilt Besuchern und KI-Agenten mit, dass sie mit einem KI-System interagieren, wie es die Verordnung (EU) 2024/1689 (die „KI-Verordnung“ (AI Act)) verlangt. Der Kunde wird diesen Hinweis weder entfernen noch verbergen und bleibt für seine eigenen Pflichten als Betreiber des Brand Agent auf seinen Kanälen verantwortlich.

Service Levels und Support

Diese Ziffer 3 regelt die Service Levels von Veliu: die Verfügbarkeitszusage und die sie absichernden Servicegutschriften, den in jedem Tarif enthaltenen Support und das Verfahren bei Kritischen Störungen.

3.1 Verfügbarkeitszusage.

(a) Zusage. Veliu sagt zu, dass jeder der folgenden Dienste (die „Erfassten Dienste“ (Covered Services)) in jedem Kalendermonat während mindestens 99,0 % der Minuten Verfügbar ist: (i) der Brand Agent auf der Website des Kunden, ab dem Go-live; (ii) die in Ziffer 4.3 beschriebenen Gateway-Endpunkte, soweit die Bestellung sie vorsieht, ab dem Go-live; und (iii) das Backoffice, ab dem Tag, an dem Veliu dem Kunden Zugang dazu gewährt. Der Prozentsatz der Minuten eines Kalendermonats, in denen ein Erfasster Dienst Verfügbar ist, ist seine „Monatliche Verfügbarkeit“ (Monthly Availability).

(b) Messung. Ein Erfasster Dienst ist in einer Minute „Verfügbar“ (Available), wenn er in dieser Minute ohne serverseitigen Fehler auf Anfragen antwortet. Veliu misst die Verfügbarkeit mit seinem eigenen Monitoring, das jeden Erfassten Dienst von mindestens zwei Standorten in der Europäischen Union aus prüft. Eine Minute gilt als nicht verfügbar, wenn die Prüfungen von mindestens zwei Standorten in dieser Minute fehlschlagen. Die Monatliche Verfügbarkeit wird auf Grundlage der Minuten des Monats berechnet, in denen die Zusage gilt, ohne die nach Absatz (c) ausgenommenen Minuten. Beispiel: Ein Monat mit dreißig (30) Tagen ohne ausgenommene Minuten hat 43.200 Minuten; eine Monatliche Verfügbarkeit von 99,0 % lässt bis zu 432 Minuten Nichtverfügbarkeit zu, eine von 97,0 % bis zu 1.296 Minuten. Veliu stellt dem Kunden auf Anfrage die Monitoring-Aufzeichnungen eines Monats zur Verfügung.

(c) Ausnahmen. Ausgenommen sind die Minuten, in denen ein Erfasster Dienst aus einem der folgenden Gründe nicht Verfügbar ist: (i) geplante Wartung, die dem Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus angekündigt und außerhalb der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr CET an Geschäftstagen durchgeführt wird, bis zu vier (4) Stunden je Kalendermonat; (ii) die Website, das Hosting, das CMS, das DNS oder das Netzwerk des Kunden; (iii) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Nutzer oder von Personen, die für sie handeln; (iv) Missbrauch nach Ziffer 2.6(c); (v) die Plattformen Dritter nach Ziffer 7, die der Kunde anbindet oder über die der Brand Agent verbreitet wird (die Hosting- und Modellanbieter, die Veliu einsetzt, fallen unter die Zusage); (vi) höhere Gewalt nach Ziffer 18.8; und (vii) Beta-Funktionen nach Ziffer 16. Wartungen, die die Voraussetzungen unter Nummer (i) nicht erfüllen, zählen als Nichtverfügbarkeit. „CET“ bezeichnet die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), einschließlich der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ), wenn diese gilt.

3.2 Servicegutschriften. Liegt die Monatliche Verfügbarkeit eines Erfassten Dienstes unter 99,0 %, kann der Kunde eine Gutschrift in Höhe von zehn Prozent (10 %) der Abonnemententgelte für diesen Monat verlangen; liegt sie unter 97,0 %, beträgt die Gutschrift fünfundzwanzig Prozent (25 %). Ein Monat begründet nur eine Gutschrift, und zwar zum jeweils höheren anwendbaren Satz. Der Kunde macht eine Gutschrift per E-Mail an support@veliu.com innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Monats geltend und gibt dabei den Erfassten Dienst sowie Datum und Uhrzeit der beobachteten Nichtverfügbarkeit an. Veliu antwortet innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen und verrechnet die Gutschrift mit den nächsten fälligen Abonnemententgelten; werden nach der Bestellung keine weiteren Abonnemententgelte fällig, zahlt Veliu die Gutschrift innerhalb von dreißig (30) Tagen über die verwendete Zahlungsmethode aus. Bei jährlicher Abrechnung entsprechen die Abonnemententgelte für einen Monat einem Zwölftel der jährlichen Abonnemententgelte. Servicegutschriften sind der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf die Verfügbarkeit, unbeschadet der Ziffer 10.2B.

3.3 Support nach Tarif. „Geschäftszeiten“ (Business Hours) bezeichnet die Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr CET an Geschäftstagen. Jeder Tarif umfasst Support per Ticket: Der Kunde eröffnet ein Ticket per E-Mail an support@veliu.com oder über den Hilfebereich im Backoffice. Das Support-Level richtet sich nach dem Tarif:

(a) Ticket-Support (Core). Support per Ticket, mit einer ersten Antwort innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen.

(b) Support Level I (Challenger). Ein namentlich benannter Account Manager, erreichbar per E-Mail, ein vereinbarter Termin für ein Gespräch pro Monat und eine erste Antwort innerhalb von einem (1) Geschäftstag.

(c) Support Level II (Leader und Heritage). Ein Senior Account Manager, ein direkter Kanal (ein gemeinsamer Slack-Kanal oder ein anderer mit dem Kunden vereinbarter Messaging-Kanal), ein vierteljährliches Review, Priorität bei Tickets und eine erste Antwort innerhalb von acht (8) Stunden während der Geschäftszeiten.

Der Tarif in der Bestellung umfasst das entsprechende Support-Level. Die Reaktionszeiten in dieser Ziffer 3.3 sind Zielwerte: Ihre Nichteinhaltung begründet weder eine Gutschrift noch eine Vertragsstrafe, unbeschadet der Ziffern 3.4 und 10.2B.

3.4 Kritische Störungen und Tickets.

(a) Kritische Störung. „Kritische Störung“ (Critical Failure) bezeichnet jeden der folgenden Fälle, sofern die Ursache in den Diensten liegt und nicht unter die Ausnahmen der Ziffer 3.1(c) fällt: (i) der Brand Agent ist auf der Website des Kunden oder auf einem in der Bestellung genannten Kanal nicht verfügbar oder funktioniert nicht; (ii) die Gateway-Endpunkte sind, soweit die Bestellung sie vorsieht, nicht erreichbar; (iii) die Dienste schreiben fehlerhafte Daten in die Systeme des Kunden; oder (iv) eine in Ziffer 1 beschriebene Funktion, die die Dienste dem Kunden bereitstellen, funktioniert nicht mehr, sodass der Kunde sie nicht nutzen kann.

(b) Tickets. Der Kunde meldet eine Kritische Störung per Ticket, per E-Mail an support@veliu.com oder über den Hilfebereich im Backoffice, mit einer Beschreibung, den verfügbaren Nachweisen (zum Beispiel Screenshots, URLs oder Beispiele fehlerhafter Daten) sowie Datum und Uhrzeit der Beobachtung. Das Ticket gilt zu dem Zeitpunkt als eröffnet, den der Mailserver oder das Backoffice von Veliu aufzeichnet. Veliu bestätigt jedes Ticket innerhalb von einem (1) Geschäftstag unter Angabe einer Ticketnummer und hält den Kunden bis zum Abschluss des Tickets auf dem Laufenden.

(c) Zielwert. Veliu strebt an, jede Kritische Störung innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen ab dem Ticket zu beheben oder eine Umgehungslösung bereitzustellen, die die betroffene Funktion im Wesentlichen wiederherstellt. Besteht die Kritische Störung über diesen Zeitraum hinaus fort, gilt Ziffer 10.2B.

3.5 Updates und Wartung. Sämtliche Updates, Verbesserungen und Wartungsversionen der Dienste sind in den Abonnemententgelten enthalten. Veliu hält die Dienste mit den Versionen der angebundenen Software kompatibel, die es in der Dokumentation angibt. Während der Laufzeit halten Updates den Gesamtfunktionsumfang des Tarifs mindestens auf dem Stand zum Go-live, es sei denn, eine Änderung bei einer Plattform eines Dritten oder der Rechtslage erfordert etwas anderes; Veliu informiert den Kunden in diesem Fall, soweit praktikabel, im Voraus.

Daten

4.1 Vorbehalt der Rechte. Keine Partei räumt der anderen Rechte ein, soweit dies nicht ausdrücklich bestimmt ist. Der Kunde behält alle Rechte an den Kundendaten; Veliu und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an den Diensten, den Dienstinhalten und der „Veliu-Technologie“ (Veliu Technology) (die Software, die Modelle, die Agenten, der Code und das Know-how, die Veliu zur Erbringung der Dienste einsetzt), vorbehaltlich der Ziffer 4.6.

4.2 Kundendaten. „Kundendaten“ (Customer Data) bezeichnet Materialien, die der Kunde oder seine Nutzer eingeben oder Veliu zur Verfügung stellen, einschließlich Katalogdaten und über die Dienste übermittelter Anfragen, sowie die Daten, die die Dienste im Auftrag des Kunden auf dessen Website, auf dessen sonstigen Kanälen und aus der von ihm angebundenen Software erheben, einschließlich der Gespräche zwischen dem Brand Agent und Besuchern und der zugehörigen Bestelldaten. Der Kunde räumt Veliu ein nicht ausschließliches, weltweites, unentgeltliches, nicht unterlizenzierbares (außer an Auftragnehmer und Dienstleister) und nicht übertragbares (außer nach Ziffer 18.1) Recht ein, im Rahmen der Ziffern 4.6 und 4.7 auf Kundendaten zuzugreifen und sie zu nutzen, um (a) die Dienste zu erbringen und (b) Telemetrie abzuleiten und zu erzeugen. Veliu nutzt Kundendaten ausschließlich, um die Dienste für den Kunden zu erbringen und um nach den Ziffern 4.4 und 4.6 Telemetrie abzuleiten.

4.3 Schreibvorgänge in die Systeme des Kunden. Soweit die Dienste mit Freigabe des Kunden in dessen Systeme schreiben, gelten folgende Grundsätze:

  • Portabilität durch Gestaltung. Standardisierte, nicht proprietäre Strukturen, die in den eigenen Shop des Kunden geschrieben werden (zum Beispiel Standard-Taxonomiekategorien, Standard-Kategorieattribute, Produktkennungen wie die GTIN und Standard-Namensräume öffentlicher Feeds), verbleiben beim Kunden und bestehen unabhängig von den Diensten fort.
  • Anreicherung im App-Lebenszyklus. Veliu-spezifische Anreicherungen in einem für Veliu reservierten Namensraum folgen dem Lebenszyklus der Veliu-Anwendung und stehen nicht mehr zur Verfügung, wenn die Anwendung deinstalliert wird.
  • Gateway-Endpunkte. Endpunkte, die auf der Infrastruktur von Veliu gehostet werden (Manifest, MCP-Server, Feeds, für Agenten lesbare Seiten), antworten aus den Systemen von Veliu; die Domain des Kunden enthält lediglich Verweise, sodass die Deaktivierung bei Vertragsbeendigung auf Seiten von Veliu erfolgt.
  • Checkout. Der Checkout wird stets an die Zahlungsinfrastruktur des Kunden übergeben; der Kunde ist der Verkäufer im eigenen Namen (Merchant of Record); Veliu tritt nicht in die Zahlungskette ein.

4.4 Telemetrie. „Telemetrie“ (Telemetry) bezeichnet Informationen, technische Protokolle, Daten, Kennzahlen und Erkenntnisse, die aus dem Betrieb und der Nutzung der Dienste durch den Kunden und die Nutzer und/oder aus Kundendaten erzeugt oder abgeleitet werden oder damit zusammenhängen, wobei diese Informationen weder Nutzer noch den Kunden, seine Marke oder eine natürliche Person als ihre Quelle erkennen lassen. Im Verhältnis zwischen den Parteien und vorbehaltlich der Ziffer 4.6 steht die Telemetrie Veliu zu. Zur Telemetrie gehören insbesondere Signale, die am Veliu-Gateway und am MCP-Server darüber erfasst werden, wie KI-Agenten mit Katalogen interagieren (zum Beispiel welche Agentenklasse eine Anfrage gestellt hat, welche Art von Produkt abgerufen wurde und welche Abfrageparameter ein Agent übermittelt hat), jeweils in nicht identifizierender Form.

4.5 Auftragsverarbeitungsvertrag. Soweit Veliu bei der Erbringung der Dienste Kundendaten verarbeitet, die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO“ (GDPR)), personenbezogene Daten sind, halten die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag von Veliu unter https://veliu.com/legal/data-processing-agreement (der „AVV“ (DPA)) ein, der durch Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrags ist.

4.6 Kundendaten und KI-Training.

(a) Kein Training mit Kundendaten. Veliu verwendet Kundendaten, Vertrauliche Informationen des Kunden oder Dienstinhalte nicht, um ein Modell, einen Agenten oder ein System der künstlichen Intelligenz zu trainieren, feinabzustimmen, zu evaluieren oder anderweitig zu verbessern, das einer anderen Person als dem Kunden zur Verfügung gestellt oder für eine andere Person als den Kunden betrieben wird. Insbesondere verwendet Veliu zu diesem Zweck niemals: Produkt- und Katalogdaten, die der Kunde nicht veröffentlicht hat; Umsatz-, Traffic-, Konversions-, Margen- und sonstige Leistungszahlen; Listen von Kunden, Leads und Kontakten; Preise, Strategien, Pläne, Lieferantenkonditionen und sonstige Geschäftsgeheimnisse oder sonstiges Know-how; Informationen über die eigenen Kunden, Lieferanten und Partner des Kunden; sowie den Inhalt der Gespräche zwischen dem Brand Agent und den Besuchern des Kunden.

(b) Was Veliu vom Kunden lernt, bleibt beim Kunden. Modelle, Prompts, Konfigurationen, Wissen und Gedächtnis, die Veliu aus Kundendaten ableitet, dienen ausschließlich dem eigenen Brand Agent und den eigenen Diensten des Kunden. Veliu überträgt sie nicht auf einen anderen Kunden und verwendet sie nicht für einen anderen Kunden.

(c) Was die KI von Veliu verbessert. Veliu verbessert seine Modelle, Agenten und Dienste ausschließlich mit Telemetrie (Ziffer 4.4): Messungen, Signale und Schlussfolgerungen darüber, wie KI-Agenten und Besucher allgemein mit Katalogen und Storefronts interagieren, in aggregierter oder de-identifizierter Form, die weder den Kunden noch seine Marke, seine unveröffentlichten Daten, eine natürliche Person oder einen der Kunden, Lieferanten oder Partner des Kunden erkennen lässt. Beispiele für Telemetrie sind, welche Katalogstrukturen KI-Agenten korrekt lesen, welche Abfragemuster scheitern, Fehler- und Latenzraten sowie Konversionsmuster nach Produktkategorie über viele Marken hinweg. Die Ableitung von Telemetrie aus Kundendaten und die Nutzung von Telemetrie in dieser Form bilden die einzige Ausnahme von Absatz (a).

(d) Modellanbieter Dritter. Die Dienste laufen auf großen Sprachmodellen, die von Drittanbietern zu Unternehmensbedingungen gehostet werden, die es dem Anbieter nicht gestatten, Kundendaten zum Training seiner Modelle zu verwenden. Die Anbieter und die Orte, an denen sie Daten verarbeiten, sind im AVV aufgeführt.

(e) Öffentliche Informationen. Informationen, die der Kunde auf seiner eigenen Website oder in seinen Feeds veröffentlicht, etwa für jedermann sichtbare Produktnamen, Beschreibungen und Preise, sind öffentlich. Die Analysewerkzeuge von Veliu lesen sie von außen, wie es jeder KI-Shopping-Agent tut, und Veliu darf sie in aggregierter und de-identifizierter Form für Statistiken und Forschung verwenden, die den Kunden niemals nennen und niemals etwas offenlegen, das der Kunde nicht veröffentlicht hat. Veliu darf den Kunden zudem in seinen öffentlichen Indizes und Benchmarks nennen, die Marken anhand von für jedermann lesbaren Informationen bewerten und auf jede Marke dieselbe Methode anwenden, ohne anzugeben, dass der Kunde Kunde von Veliu ist; für jede solche Angabe gilt Ziffer 17.

(f) Fortgeltung. Diese Ziffer 4.6 gilt über die Vertragsbeendigung hinaus fort, solange Veliu Kundendaten oder nach Absatz (b) daraus Abgeleitetes besitzt.

4.7 Hosting, Sicherheit und Datenhaltung in der EU.

(a) Datenhaltung in der EU. Veliu speichert Kundendaten und betreibt die Dienste, die sie verarbeiten, auf Infrastruktur in der Europäischen Union, die von Cloud-Anbietern betrieben wird, die über SOC-2-Type-II-Berichte und, soweit vorhanden, über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 verfügen: Amazon Web Services, Google Cloud, Vercel und Supabase, jeweils in ihren EU-Regionen. Für die Modellinferenz gilt Absatz (e).

(b) Verschlüsselung und Ausfallsicherheit. Kundendaten werden bei der Übertragung mit TLS 1.2 oder höher und im Ruhezustand mit AES-256 verschlüsselt. Veliu sichert sie mindestens täglich und betreibt die Dienste auf Cloud-Infrastruktur, die auf Redundanz und Wiederherstellung ausgelegt ist.

(c) Zugriff und Betrieb. Veliu gewährt Zugriff auf Kundendaten nach dem Prinzip der minimalen Rechte, mit Multi-Faktor-Authentifizierung, und protokolliert diesen Zugriff. Veliu betreibt ein Schwachstellenmanagement und einen Prozess zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

(d) Sicherheitsvorfälle. Veliu benachrichtigt den Kunden über einen Sicherheitsvorfall, der Kundendaten betrifft, unverzüglich und spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem ihm dieser bekannt geworden ist, mit den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und hält den Kunden auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen vorliegen.

(e) Modellinferenz. Die Inferenz von KI-Modellen erfolgt bei den im AVV aufgeführten Anbietern, in EU-Regionen, soweit der Anbieter solche anbietet, andernfalls auf Grundlage der von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln.

(f) Unterauftragsverarbeiter. Der AVV führt jeden Unterauftragsverarbeiter, seinen Zweck und seinen Standort auf.

4.8 Zugang zu Berichten und Daten. Der Kunde kann seine Berichte, Bewertungen und Erkenntnisse im Backoffice einsehen, sie in den von den Diensten angebotenen Formaten exportieren und, soweit die Dienste dies anbieten, sie über die API und den MCP-Endpunkt von Veliu mit den in seinem Konto ausgegebenen Schlüsseln abrufen. Die Schlüssel sind Zugangsdaten im Sinne der Ziffer 2.3. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende einer Bestellung kann der Kunde sie weiterhin exportieren.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für seine Kundendaten verantwortlich, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Richtigkeit, und hält bei der Nutzung der Dienste das anwendbare Recht ein. Der Kunde handelt zu gewerblichen Zwecken und verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gleichwertige Unternehmensregistrierung. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Offenlegungen vorgenommen, alle Hinweise erteilt (einschließlich der Hinweise, die seine Website Besuchern über den Brand Agent und die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gibt) und alle Rechte, Einwilligungen und Erlaubnisse eingeholt hat, die erforderlich sind, damit Veliu auf Kundendaten zugreifen, sie nutzen und die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte ausüben kann, ohne gegen Gesetze, Rechte Dritter oder für die Kundendaten geltende Bedingungen zu verstoßen. Soweit die Dienste im Auftrag des Kunden in Systeme schreiben, die von einer Plattform eines Dritten betrieben werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen auf dieser Plattform zu verfügen.

Sperrung

Veliu kann den Zugang sperren, wenn: (a) der Kunde gegen Ziffer 2.4 oder Ziffer 5 verstößt; (b) ein Betrag nach der zweiten fehlgeschlagenen Lastschrift nach Ziffer 8.6(a) unbezahlt bleibt oder das Konto des Kunden seit 30 Tagen oder länger im Rückstand ist; (c) eine Rechtsänderung die Sperrung erfordert; (d) Handlungen des Kunden andere Kunden oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Dienste zu schädigen drohen; oder (e) der Kunde das Mandat nach Ziffer 8.5 widerruft und nicht innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Aufforderung durch Veliu eine gültige Ersatz-Zahlungsmethode bereitstellt. Soweit praktikabel, kündigt Veliu die Sperrung vorher an (eine E-Mail genügt). Die Sperrung lässt die Zahlungspflichten des Kunden unberührt. Veliu stellt den Zugang unverzüglich wieder her, sobald der Grund für die Sperrung beseitigt ist.

Plattformen Dritter

Die Dienste unterstützen die Integration mit Plattformen Dritter, die nicht von Veliu bereitgestellt werden (zum Beispiel die E-Commerce-Plattform des Kunden sowie KI-Plattformen und -Protokolle). Für die Nutzung einer Plattform eines Dritten gilt ausschließlich der Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter. Veliu kontrolliert Plattformen Dritter nicht und haftet nicht für sie. Indem der Kunde einer Plattform eines Dritten die Interaktion mit den Diensten ermöglicht, ermächtigt er Veliu, im Namen des Kunden auf diese Plattform zuzugreifen und Kundendaten mit ihr auszutauschen; erfordert eine Integration die Zugangsdaten des Kunden, sichert der Kunde zu, dass er zu deren Weitergabe berechtigt ist, und ermächtigt Veliu, sie zu diesem Zweck zu verwenden.

Entgelte, Zahlung und Steuern

8.1 Entgelte. Der Kunde zahlt die in jeder Bestellung festgelegten Entgelte. Ziffer 8.9 regelt die Erstattung im Voraus gezahlter Abonnemententgelte nach den Ziffern 2.6(b), 10.2A(c), 10.2B, 10.4(b) und 13.4 sowie nach Ziffer 6.4 des AVV. Die Entgelte können umfassen: (a) eine einmalige Gebühr für das erste KI-Training und das Onboarding, die „Einrichtungsgebühr“ (Set-up Fee); (b) wiederkehrende Entgelte für die Dienste, die „Abonnemententgelte“ (Subscription Fees); und (c) Entgelte für AI Deep Audits (einmalige, kostenpflichtige Analysen einer Marke, die mit der Technologie von Veliu durchgeführt werden), Pakete oder sonstige gesondert bestellte Leistungen (die „Zusatzentgelte“ (Additional Fees)). Die Entgelte lauten auf die in der Bestellung angegebene Währung; ist eine Währungsumrechnung erforderlich, nimmt Stripe sie zum Zeitpunkt der Abwicklung der Transaktion zum jeweils aktuellen Kurs vor. Die Entgelte werden nach den Ziffern 8.3 bis 8.5 in Rechnung gestellt und eingezogen, und für die Abonnemententgelte jeder Verlängerungslaufzeit gilt Ziffer 8.7. Entgelte werden nicht erstattet, außer wie in den Ziffern 2.6(b), 8.5(e), 10.2A(c), 10.2B, 10.4(b) und 13.4 sowie in Ziffer 6.4 des AVV vorgesehen.

8.2 Steuern. Der Kunde trägt sämtliche Umsatz-, Verbrauchs- und Nutzungssteuern, die Mehrwertsteuer, die GST, Quellensteuern oder ähnliche Steuern, mit Ausnahme der Steuern auf das Einkommen von Veliu. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Veliu wendet die Mehrwertsteuer nach dem Land an, in dem der Kunde ansässig ist: (a) einem in Irland ansässigen Kunden berechnet Veliu irische Mehrwertsteuer zum geltenden Satz, derzeit dreiundzwanzig Prozent (23 %); (b) einem in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Kunden, der eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, berechnet Veliu keine Mehrwertsteuer (0 %), und es gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger); und (c) einem außerhalb der Europäischen Union ansässigen Kunden berechnet Veliu keine Mehrwertsteuer. Der Kunde gibt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gleichwertige Unternehmensregistrierung vor Annahme der Bestellung an und hält sie gültig. Gibt ein in der Europäischen Union ansässiger Kunde keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, berechnet Veliu irische Mehrwertsteuer.

8.3 Zahlungsplan. Für den Zahlungsplan jeder Bestellung gilt Folgendes.

(a) Einrichtungsgebühr. Sofern die Bestellung keine Ratenzahlung vorsieht, ist die Einrichtungsgebühr bei Annahme der Bestellung in voller Höhe zu zahlen. Veliu kann den Beginn der Einrichtung aufschieben, bis die erste Zahlung seinem Konto gutgeschrieben ist.

(c) Abonnemententgelte. Die Abonnemententgelte fallen ab dem Aktivierungsdatum an. Sofern die Bestellung keine jährliche Abrechnung vorsieht, werden sie monatlich abgerechnet: Die Entgelte für jeden Kalendermonat werden am letzten Geschäftstag dieses Monats oder an dem in der Bestellung angegebenen Datum eingezogen (das „Einzugsdatum“ (Collection Date)), und der erste Monat wird ab dem Aktivierungsdatum anteilig berechnet.

(d) Rechnung. Die Veliu Limited stellt die Rechnung für jeden Betrag aus, sobald die Zahlung ihrem Konto gutgeschrieben ist. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt, im Konto des Kunden bereitgestellt und per E-Mail versandt. Jede SEPA-Lastschrift wird nach Ziffer 8.5(d) vorab angekündigt.

(e) AI Deep Audit. Unterzeichnet eine Marke, die ein bei Veliu erworbenes AI Deep Audit erhalten hat, innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Lieferung des Audits eine Bestellung, verringert sich die Einrichtungsgebühr dieser Bestellung um den Listenpreis von Veliu (Ziffer 8.8) für das gelieferte AI Deep Audit, höchstens bis zur vollen Höhe der Einrichtungsgebühr. Ein bei einem Autorisierten Partner (Ziffer 18.12) erworbenes AI Deep Audit begründet keine Gutschrift auf die Einrichtungsgebühr.

8.4 Zahlungsmethoden. Bestellungen in Euro werden per SEPA-Lastschrift nach Ziffer 8.5 über Stripe, den Zahlungsdienstleister von Veliu, bezahlt; die SEPA-Lastschrift setzt ein Euro-Konto bei einer Bank im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) voraus. Der Kunde hält seine Zahlungsmethode gültig und aktuell. Veliu akzeptiert keine manuellen Banküberweisungen. Übersteigt ein Betrag das Limit, das Stripe für eine einzelne Lastschrift oder Belastung anwendet, zieht Veliu ihn in mehreren Lastschriften oder Belastungen ein. Der Kunde kann zwischen den von der Bestellung zugelassenen Zahlungsmethoden wechseln, indem er seine Zahlungsdaten über Stripe mindestens zehn (10) Geschäftstage vor dem nächsten Einzugsdatum aktualisiert.

8.5 SEPA-Lastschrift.

(a) Verfahren. Lastschriften nach dieser Ziffer 8.5 erfolgen in Euro und werden von Stripe als Zahlungsdienstleister von Veliu im SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) abgewickelt.

(b) Mandat. Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, gibt er vor der ersten Lastschrift die IBAN und die Kontoinhaberdaten eines auf seinen eigenen Namen lautenden Bankkontos an und erteilt über die Stripe-Oberfläche ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat, das Veliu und in dessen Auftrag Stripe ermächtigt, dieses Konto mit allen nach diesem Vertrag geschuldeten Beträgen zu belasten (das „Mandat“ (Mandate)). Der Kunde hält das Mandat für die Dauer dieses Vertrags und bis zur Zahlung aller geschuldeten Beträge aufrecht und darf es nur widerrufen, um es durch ein neues Mandat für ein anderes auf seinen Namen lautendes Konto zu ersetzen. Der Kunde teilt Veliu jede Änderung der Bankverbindung mindestens zehn (10) Geschäftstage vor dem nächsten Einzugsdatum mit. Der Kunde gewährleistet, dass die Person, die das Mandat erteilt, über das Konto verfügungsberechtigt ist. Veliu oder in dessen Auftrag Stripe bestätigt das Mandat per E-Mail unter Angabe der eindeutigen Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer, unter der die Lastschriften eingezogen werden.

(c) Einzug. Veliu zieht die monatlich abgerechneten Abonnemententgelte an jedem Einzugsdatum ein, und die Einrichtungsgebühr und deren Raten, die jährlichen Abonnemententgelte und die Zusatzentgelte an dem in der Bestellung angegebenen oder nach Absatz (d) mitgeteilten Fälligkeitsdatum.

(d) Vorabankündigung. Veliu oder in dessen Auftrag Stripe teilt dem Kunden Betrag und Datum jeder Lastschrift mindestens drei (3) Kalendertage vor der Lastschrift per E-Mail mit. Für einen bei Annahme der Bestellung fälligen Betrag gilt die Bestellung, die den Betrag angibt, als Mitteilung, und der Kunde ist damit einverstanden, dass die Lastschrift ab der Annahme erfolgen kann. Die Parteien vereinbaren diese Fristen abweichend von der Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, die nach den SEPA-Regeln standardmäßig gilt. Bei wiederkehrenden Lastschriften in gleicher Höhe kann eine einzige Mitteilung (einschließlich eines Lastschriftplans) mehrere Lastschriften abdecken.

(e) Fehlerhafte Lastschriften und Erstattungen durch die Bank. Der Kunde meldet Veliu jeden fehlerhaften Betrag an admin@veliu.com, vor der Lastschrift oder spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen danach, und Veliu erstattet jeden zu viel eingezogenen Betrag innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen. Im SEPA-Basislastschriftverfahren kann die Bank des Kunden eine autorisierte Lastschrift auf Verlangen des Kunden innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Belastungsdatum erstatten. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Erstattung für nach diesem Vertrag geschuldete Beträge nicht zu verlangen. Eine von der Bank erlangte Erstattung lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt: Der Betrag bleibt geschuldet, und es gilt Ziffer 8.6.

(f) Zeitpunkt der Zahlung; Limits. Eine Zahlung ist erfolgt, wenn der eingezogene Betrag Veliu gutgeschrieben und nicht nachträglich zurückgegeben oder rückbelastet wird. Übersteigt ein Betrag die Limits, die Stripe für eine einzelne Lastschrift anwendet, zieht Veliu ihn nach Ziffer 8.4 in mehreren Lastschriften ein.

(g) Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Bankgebühren für die SEPA-Lastschrift, vorbehaltlich der Ziffer 8.6(b).

8.6 Fehlgeschlagene Zahlungen und Zahlungsverzug.

(a) Schlägt eine Lastschrift oder Belastung aus einem nicht von Veliu zu vertretenden Grund fehl oder wird sie abgelehnt, zurückgegeben oder rückbelastet (auch infolge eines Erstattungsverlangens gegenüber der Bank des Kunden), benachrichtigt Veliu den Kunden und reicht sie nach fünf (5) Geschäftstagen erneut ein oder zieht den Betrag über eine andere Zahlungsmethode ein, die die Bestellung zulässt und die der Kunde gespeichert hat. Schlägt sie ein zweites Mal fehl, kann Veliu die Dienste bis zur Zahlung des Betrags sperren; der Kunde kann den Betrag jederzeit über Stripe mit einer von der Bestellung zugelassenen Zahlungsmethode bezahlen. Bleibt der Betrag dreißig (30) Tage nach Beginn der Sperrung unbezahlt, kann Veliu die Bestellung durch Erklärung kündigen, und die Abonnemententgelte für den Rest der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit sowie etwaige Raten der Einrichtungsgebühr bleiben zu ihren ursprünglichen Terminen geschuldet.

(b) Der Kunde erstattet die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister und die Banken Veliu für jede fehlgeschlagene, zurückgegebene oder rückbelastete Lastschrift berechnen, die nicht von Veliu zu vertreten ist.

(c) Nicht bei Fälligkeit gezahlte Beträge werden mit dem Zinssatz verzinst, den die European Communities (Late Payment in Commercial Transactions) Regulations 2012 festlegen, derzeit der Referenzzinssatz der EZB zuzüglich acht (8) Prozentpunkten, und Veliu hat Anspruch auf die Pauschale für Beitreibungskosten nach diesen Regulations (40 €, 70 € oder 100 € je nach Höhe des geschuldeten Betrags), unbeschadet darüber hinausgehender angemessener Beitreibungskosten.

(d) Veliu kann die Dienste nach Ziffer 6 sperren. Nichtzahlung ist eine wesentliche Vertragsverletzung im Sinne der Ziffer 10.2.

8.7 Preisstabilität.

(a) Feste Entgelte. Die Abonnemententgelte bleiben für die Erstlaufzeit und für jede Verlängerungslaufzeit fest. Während der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit ändern sie sich nur nach Ziffer 2.6(b), bei einem vom Kunden bestellten Upgrade oder wenn eine Vergünstigung an dem in der Bestellung nach Ziffer 8.8(c) angegebenen Datum endet.

(b) Änderungen bei Verlängerung. Veliu kann die Abonnemententgelte nur mit Wirkung zu einer Verlängerung ändern, und zwar durch Mitteilung mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit, wobei eine E-Mail genügt. Der Kunde kann dann bis sechzig (60) Tage vor dem Ende dieser Laufzeit die Nichtverlängerung erklären; andernfalls gelten die neuen Abonnemententgelte ab der Verlängerung. Eine Vergünstigung, die mit dem Ende einer Laufzeit endet, ist eine Änderung im Sinne dieses Absatzes (b); ohne diese Mitteilung gilt die Vergünstigung für die folgende Laufzeit fort.

8.8 Listenpreis und Vergünstigungen.

(a) „Listenpreis“ (List Price) bezeichnet den vollen Preis eines Tarifs, einer Einrichtung, eines Dienstes oder eines AI Deep Audit in der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Preisliste von Veliu, vor jeder Vergünstigung (für den Tarif Heritage den angebotenen Preis vor jeder Vergünstigung).

(b) „Vergünstigung“ (Promotion) bezeichnet jede Ermäßigung gegenüber dem Listenpreis, einschließlich Einführungs- oder Launch-Preisen, ermäßigter oder erlassener Einrichtungsgebühren (zum Beispiel für eine Aktivierung bis zu einem vereinbarten Datum), kostenloser Monate (einschließlich solcher, die für eine jährliche Abrechnung gewährt werden), Paketangeboten und aller sonstigen kommerziellen Anreize, unabhängig davon, ob sie von Veliu direkt oder über einen Autorisierten Partner von Veliu angeboten werden.

(c) Eine Vergünstigung gilt für den Zeitraum und zu den Bedingungen, die in der Bestellung angegeben sind, oder, wenn die Bestellung keinen Zeitraum angibt, bis zum Ende der Bestellung, vorbehaltlich der Ziffer 8.7(b). Eine beendete Vergünstigung lebt bei einer späteren Bestellung nicht wieder auf.

8.9 Erstattung im Voraus gezahlter Abonnemententgelte.

(a) Anwendungsbereich. Sieht dieser Vertrag vor, dass Veliu Abonnemententgelte erstattet, die für den Zeitraum nach dem Datum gezahlt wurden, an dem eine Bestellung endet (Ziffern 2.6(b), 10.2A(c), 10.2B, 10.4(b) und 13.4 sowie Ziffer 6.4 des AVV), betrifft die Erstattung nur die jährliche Abrechnung: Bei monatlicher Abrechnung werden die Abonnemententgelte Monat für Monat eingezogen, und es wird nichts erstattet. Die Beendigung einer Bestellung nach diesen Ziffern führt zu keiner sonstigen Erstattung. Die Zufriedenheitsgarantie richtet sich, sofern eine Bestellung vorsieht, dass sie gilt, ausschließlich nach Ziffer 10.3.

(b) Verlangen. Veliu leistet die Erstattung auf Verlangen des Kunden. Der Kunde sendet das Verlangen spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum, an dem die Bestellung endet, per E-Mail an admin@veliu.com, mit dem Betreff „Refund · [brand name]“ („Erstattung · [brand name]“) und dem Satz „We request the refund of the prepaid Subscription Fees for [brand name] under Section 8.9.“ („Wir verlangen die Erstattung der im Voraus gezahlten Abonnemententgelte für [brand name] nach Ziffer 8.9.“), unter Angabe der Referenz der Bestellung und, bei einer Kündigung nach Ziffer 10.2B, der Ticketnummer, und zwar durch einen gesetzlichen Vertreter des Kunden oder durch den Nutzer, der das Konto des Kunden verwaltet. Maßgeblich ist der vom Mailserver von Veliu aufgezeichnete Zeitpunkt. Veliu bestätigt den Eingang innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen. Ein nach Ablauf dieser Frist gesendetes Verlangen ist wirkungslos, und ohne ein Verlangen, das diesem Absatz entspricht, ist keine Erstattung geschuldet. Gibt Veliu eine Erklärung nach Ziffer 2.6(b) ab oder beendet Veliu die betroffenen Dienste nach Ziffer 13.4, weist Veliu in seiner Erklärung darauf hin, dass der Kunde die Erstattung nach dieser Ziffer 8.9 verlangen kann, und nennt die Frist nach diesem Absatz (b).

(c) Betrag und Zeitpunkt. Die Erstattung entspricht den Abonnemententgelten, die für den Zeitraum nach dem Datum gezahlt wurden, an dem die Bestellung endet; sie wird so berechnet, wie es die Ziffer festlegt, die sie vorsieht, oder, wenn diese nichts festlegt, anteilig nach Tagen auf Grundlage der jährlichen Abonnemententgelte. Veliu leistet die Erstattung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einem Verlangen, das dem Absatz (b) entspricht, über die Zahlungsmethode, die für die Zahlung verwendet wurde, und stellt die entsprechende Gutschrift aus (gegebenenfalls einschließlich der berechneten Steuern). Veliu kann gegen die Erstattung mit allen vom Kunden geschuldeten Beträgen aufrechnen. Die Einrichtungsgebühr, die Entgelte für AI Deep Audits und Zusatzentgelte werden nach dieser Ziffer nicht erstattet.

Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

9.1 Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei gewährleistet, dass sie ordnungsgemäß gegründet ist und rechtswirksam besteht, zum Abschluss dieses Vertrags befugt ist und bei der Erfüllung ihrer Pflichten die anwendbaren Gesetze einhält.

9.2 Haftungsausschlüsse. SOWEIT IN DIESEM VERTRAG, EINSCHLIESSLICH DER ZIFFERN 3, 4.6, 4.7 UND 9.1, NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES BESTIMMT IST, WERDEN DIE DIENSTE, DIE DIENSTINHALTE UND SÄMTLICHER SUPPORT „WIE BESEHEN“ (AS IS) BEREITGESTELLT. VELIU ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTSINHABERSCHAFT ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. VELIU GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT. Ohne Einschränkung des Vorstehenden erkennt der Kunde an, dass: (a) die Dienste und die Dienstinhalte keine fachliche Beratung darstellen; (b) sie ungenaue oder fehlerhafte Informationen enthalten können, unter anderem weil sie auf KI-Plattformen Dritter aufsetzen; (c) der Kunde dafür verantwortlich ist, die Dienstinhalte eigenständig zu bewerten; (d) Veliu, weil sich KI-Plattformen verändern, nicht garantiert, dass die Dienste eine bestimmte KI-Plattform unterstützen oder mit ihr kompatibel sind; und (e) Veliu kein Versprechen in Bezug auf Traffic, Umsätze, Rankings oder Empfehlungen durch eine KI-Plattform abgibt. Ziffer 3 regelt die Verfügbarkeitszusage von Veliu und die ausschließlichen Rechtsbehelfe dazu.

Laufzeit und Beendigung

10.1 Laufzeit. Jede Bestellung läuft zwölf (12) Monate ab ihrem Aktivierungsdatum, verlängert nach Ziffer 2.5(d) (die „Erstlaufzeit“ (Initial Term)), und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ (Renewal Term)) zu denselben Abonnemententgelten, vorbehaltlich der Ziffer 8.7, sofern nicht eine Partei mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit die Nichtverlängerung erklärt; für den Kunden genügt eine E-Mail an admin@veliu.com. Die Erstlaufzeit und die Verlängerungslaufzeiten einer Bestellung bilden ihre „Laufzeit“ (Term). Dieser Vertrag beginnt, wenn der Kunde seine erste Bestellung annimmt, und besteht fort, solange eine Bestellung in Kraft ist. Die monatliche Abrechnung ist eine Form der Ratenzahlung für die zwölfmonatige Vertragsbindung: Die Abonnemententgelte für die gesamte laufende Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit bleiben auch dann geschuldet, wenn die Dienste nicht genutzt werden.

10.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diesen Vertrag oder eine Bestellung durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei: (a) eine wesentliche Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung behebt; (b) ihren Geschäftsbetrieb ohne Rechtsnachfolger einstellt; oder (c) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird, das nicht innerhalb von 60 Tagen eingestellt wird.

10.2A Ausstiegsfenster.

(a) Zeitraum. Das „Ausstiegsfenster“ (Exit Window) läuft vom einundneunzigsten (91.) Tag nach dem Aktivierungsdatum bis 23:59 Uhr irischer Zeit am achtundneunzigsten (98.) Tag danach, wobei das Aktivierungsdatum nicht mitgezählt wird, gegebenenfalls verlängert nach Ziffer 2.5(d). Während des Ausstiegsfensters kann der Kunde die Bestellung ohne Angabe von Gründen kündigen. Beispiel: Ist das Aktivierungsdatum der 1. Dezember 2026, läuft das Ausstiegsfenster vom 2. März 2027 bis 23:59 Uhr irischer Zeit am 9. März 2027.

(b) Form. Der Kunde sendet die Kündigungserklärung per E-Mail an admin@veliu.com, mit dem Betreff „Exit · [brand name]“ („Ausstieg · [brand name]“) und dem Satz „We terminate the Order for [brand name] under Section 10.2A.“ („Wir kündigen die Bestellung für [brand name] nach Ziffer 10.2A.“), und zwar durch einen gesetzlichen Vertreter des Kunden oder durch den Nutzer, der das Konto des Kunden verwaltet. Maßgeblich ist der vom Mailserver von Veliu aufgezeichnete Zeitpunkt. Veliu bestätigt den Eingang innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen.

(c) Wirkung. Die Bestellung endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung bei Veliu eingeht. Die Abonnemententgelte bis zu diesem Datum und die Einrichtungsgebühr, einschließlich der noch nicht fälligen Raten, bleiben zu ihren Terminen geschuldet. Für den Rest der Erstlaufzeit ist nichts weiter geschuldet. Bei monatlicher Abrechnung wird nichts erstattet; bei jährlicher Abrechnung werden die Abonnemententgelte bis zu diesem Datum mit einem Zehntel (1/10) der jährlichen Abonnemententgelte je Monat berechnet, der erste Monat anteilig, und Veliu erstattet den Rest der gezahlten jährlichen Abonnemententgelte, wenn der Kunde die Erstattung nach Ziffer 8.9 spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Ende der Bestellung verlangt.

(d) Nur innerhalb des Ausstiegsfensters. Vor dem Ausstiegsfenster ist keine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Eine außerhalb des Ausstiegsfensters gesendete Erklärung ist wirkungslos, und die Bestellung läuft nach ihren Bedingungen weiter.

10.2B Fortbestehende Kritische Störung. Wird eine nach Ziffer 3.4 gemeldete Kritische Störung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen ab dem Ticket behoben oder umgangen und besteht sie fort, kann der Kunde die Bestellung unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen durch Erklärung an admin@veliu.com unter Angabe der Ticketnummer kündigen. Die Bestellung endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die dreißig (30) Tage ablaufen. Der Kunde schuldet die Abonnemententgelte nur bis zu diesem Datum. Bei monatlicher Abrechnung wird nichts erstattet; bei jährlicher Abrechnung erstattet Veliu die bereits gezahlten Abonnemententgelte für den Zeitraum nach diesem Datum auf Verlangen des Kunden nach Ziffer 8.9. Die bereits gezahlte Einrichtungsgebühr wird nicht erstattet; ihre bei Beendigung noch nicht fälligen Raten werden erlassen. Dieses Recht besteht jederzeit während der Laufzeit.

10.3 Zufriedenheitsgarantie. Sieht eine Bestellung vor, dass die Zufriedenheitsgarantie (Satisfaction Guarantee) gilt, enthält die zu dieser Bestellung gehörende Fassung dieses Vertrags die Ziffer 10.3.

10.4 Wirkung der Beendigung.

(a) Zugang und Daten. Mit der Beendigung endet der Zugang des Kunden zu den Diensten, mit Ausnahme des Exports von Dienstinhalten nach Ziffer 4.8 innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Bestellung. Veliu gibt Kundendaten und Vertrauliche Informationen des Kunden zurück oder löscht sie, für personenbezogene Daten wie im AVV festgelegt, mit Ausnahme von Kopien, die (i) nach diesem Vertrag zulässig sind, (ii) gesetzlich vorgeschrieben sind oder (iii) sich in üblichen Datensicherungen befinden. Die Deaktivierung der Gateway-Verweise erfolgt nach Ziffer 4.3 auf Seiten von Veliu.

(b) Beträge. Die Beendigung lässt vor ihr entstandene Beträge unberührt. Endet eine Bestellung vor dem Ende ihrer Laufzeit, gilt: (i) Kündigt der Kunde nach Ziffer 10.2, Ziffer 10.2B oder Ziffer 6.4 des AVV oder beendet Veliu die betroffenen Dienste nach Ziffer 13.4, schuldet der Kunde die Abonnemententgelte nur bis zur Beendigung, und Veliu erstattet die bereits gezahlten Abonnemententgelte für den Zeitraum danach auf Verlangen des Kunden nach Ziffer 8.9; (ii) kündigt Veliu nach Ziffer 8.6(a) oder Ziffer 10.2, bleiben die Abonnemententgelte für den Rest der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit zu ihren ursprünglichen Terminen geschuldet; und (iii) in den durch Ziffer 2.6(b) oder Ziffer 10.2A geregelten Fällen bestimmt die jeweilige Ziffer die geschuldeten Beträge.

10.5 Fortgeltung. Die Ziffern 2.4, 4, 5, 8, 9.2, 10.2A (hinsichtlich der Beträge), 10.2B (hinsichtlich der Erstattungen), 10.4, 10.5, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 gelten fort.

Feedback

Gibt der Kunde Feedback zu den Diensten, darf Veliu dieses ohne Einschränkung nutzen und verwerten.

Haftungsbeschränkungen

12.1 Ausschluss von Folgeschäden. AUSSER BEI HAFTUNG AUS AUSGENOMMENEN ANSPRÜCHEN HAFTET KEINE PARTEI FÜR NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN, DAS VERSAGEN VON SICHERHEITSMECHANISMEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, VERTRAUENSSCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN SIE AUF DEREN MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE.

12.2 Haftungshöchstbetrag. AUSSER BEI AUSGENOMMENEN ANSPRÜCHEN IST DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI AUF DIE BETRÄGE BEGRENZT, DIE DER KUNDE IN DEN 12 MONATEN VOR ENTSTEHUNG DES ANSPRUCHS AN VELIU GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN HAT. Diese Ziffer 12.2 beschränkt nicht die Pflicht des Kunden, die nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelte zu zahlen.

12.3 Ausgenommene Ansprüche. „Ausgenommene Ansprüche“ (Excluded Claims) bezeichnet (a) Verletzungen der Ziffer 14 (Vertraulichkeit) (mit Ausnahme von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kundendaten) und (b) die Freistellungspflichten der Parteien nach Ziffer 13. Keine Bestimmung dieses Vertrags schließt eine Haftung aus, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen werden kann (einschließlich der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Betrug).

12.4 Art der Ansprüche. Die Beschränkungen gelten unabhängig von der Anspruchsgrundlage und bleiben auch dann bestehen, wenn ein beschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

Freistellung

13.1 Durch Veliu. Veliu verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter, die geltend machen, dass die Dienste bei vertragsgemäßer Nutzung die Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen, stellt ihn von diesen Ansprüchen frei und zahlt rechtskräftig zuerkannten Schadensersatz (oder von Veliu genehmigte Vergleichsbeträge).

13.2 Durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Veliu gegen Ansprüche Dritter und stellt Veliu von diesen frei, soweit sie aus einer Verletzung der Ziffer 5 durch den Kunden oder aus den Geschäftspraktiken des Kunden oder dessen Nutzung der Dienstinhalte entstehen.

13.3 Verfahren. Die freigestellte Partei benachrichtigt die freistellende Partei unverzüglich, wirkt in angemessenem Umfang mit und überlässt der freistellenden Partei die Führung der Verteidigung und des Vergleichs (sofern kein Vergleich der freigestellten Partei ohne deren Zustimmung eine nicht monetäre Verpflichtung auferlegt).

13.4 Abhilfe. Sind die Dienste Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder könnten sie dies werden, kann Veliu nach eigener Wahl für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung beschaffen, die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte verletzen, oder die betroffenen Dienste beenden und die im Voraus gezahlten, nicht verbrauchten Abonnemententgelte für diese Dienste auf Verlangen des Kunden nach Ziffer 8.9 erstatten, wobei das Datum, an dem diese Dienste enden, für die Zwecke der Ziffer 8.9 als das Datum gilt, an dem die Bestellung endet.

13.5 Ausnahmen. Veliu trifft keine Pflicht bei Ansprüchen, die sich aus einer Änderung der Dienste durch eine andere Person als Veliu, aus der Kombination der Dienste mit nicht von Veliu bereitgestellten Elementen, aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung oder aus Test- oder Beta-Funktionen ergeben.

13.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf. Diese Ziffer 13 regelt die gesamte Haftung jeder Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Vertraulichkeit

„Vertrauliche Informationen“ (Confidential Information) bezeichnet Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen würde. Jede Partei schützt die Vertraulichen Informationen der anderen, verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags und darf sie nur gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertretern offenlegen. Zu den Vertraulichen Informationen von Veliu gehören die Bedingungen jeder Bestellung und die Dienste; zu denen des Kunden gehören die Kundendaten. Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden, dem Empfänger bereits bekannt waren, ohne Beschränkung von einem Dritten erhalten werden oder unabhängig entwickelt werden. Jede Partei kann bei einer Verletzung einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen

Jede Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich, durch eine Vorladung oder durch eine gerichtliche Anordnung vorgeschrieben ist, und benachrichtigt die andere Partei vorab, soweit gesetzlich zulässig, damit diese Schutzmaßnahmen beantragen kann.

Testphasen und Betas

Eine kostenlose Nutzung sowie eine Nutzung als Testphase, Alpha, Beta oder Early Access ist zur internen Evaluierung für den festgelegten Zeitraum (oder, falls keiner festgelegt ist, für 30 Tage) gestattet. Diese werden ohne Gewährleistung, Freistellung oder Support bereitgestellt, und die Gesamthaftung jeder Partei im Zusammenhang mit Testphasen und Betas übersteigt nicht 50 € (bzw. 50 US-Dollar bei Bestellungen in US-Währung). Dies gilt auch für den kostenlosen KI-Bericht.

Öffentlichkeitsarbeit

Veliu darf den Kunden nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung, wobei eine E-Mail genügt, in Kundenlisten und Werbematerialien nennen oder seine Marken verwenden; der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für künftige Materialien widerrufen.

Allgemeine Bestimmungen

18.1 Übertragung. Keine Partei darf diesen Vertrag ohne Zustimmung übertragen, außer im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte.

18.2 Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt irischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte Irlands zuständig, und beide Parteien unterwerfen sich dieser Zuständigkeit.

18.3 Mitteilungen. Schriftliche Mitteilungen an Veliu erfolgen an 31-36 Ormond Quay Upper, Suite 4.01 Ormond Building, D07 F6DC, Dublin 7, Irland (admin@veliu.com), und an den Kunden an die in der Bestellung angegebene Adresse; sie gelten nach den üblichen Regeln als zugegangen (persönliche Übergabe, Einschreiben, Kurierdienst über Nacht oder Bestätigung per E-Mail). Veliu kann betriebliche Mitteilungen per E-Mail oder über die Dienste versenden. Die Erklärungen nach den Ziffern 10.1, 10.2A und 10.2B können wirksam per E-Mail abgegeben werden, wie in diesen Ziffern vorgesehen.

18.4 Zusätzliche Bedingungen. Zusätzliche Pakete oder Leistungen, die der Kunde abonnieren möchte, sei es als Ad-hoc-Paket oder zusätzlich zu seinen bestehenden Tarifen, unterliegen einer gesonderten zusätzlichen Bestellung. Solche Bestellungen sind Bestandteil dieses Vertrags und unterliegen ihm.

18.5 Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag, einschließlich der Bestellung (und jeder zusätzlichen Bestellung), des AVV und der in Bezug genommenen Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt frühere Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand.

18.6 Änderungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung oder müssen über von Veliu bereitgestellte elektronische Mittel vereinbart werden. Bestellscheine und Geschäftsformulare des Kunden entfalten keine Rechtswirkung und werden zurückgewiesen. Veliu kann Aktualisierungen dieses Vertrags mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit mit Wirkung zur Verlängerung mitteilen, und der Kunde kann dann bis sechzig (60) Tage vor dem Ende dieser Laufzeit die Nichtverlängerung erklären.

18.7 Verzicht und salvatorische Klausel. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht dar. Wird eine Bestimmung für nicht durchsetzbar befunden, wird sie in dem erforderlichen Mindestmaß angepasst, und die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

18.8 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Diese Ziffer 18.8 gilt nicht für Zahlungspflichten.

18.9 Subunternehmer. Veliu darf Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Unterauftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind im AVV aufgeführt.

18.10 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner; dieser Vertrag begründet weder eine Gesellschaft noch ein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis.

18.11 Rangfolge. Widersprüche werden in folgender absteigender Rangfolge aufgelöst: (a) die Bestellung (einschließlich jeder zusätzlichen Bestellung); (b) dieser Vertrag; (c) der AVV (wobei der AVV in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang hat).

18.12 Autorisierte Partner. Ein „Autorisierter Partner“ (Authorised Partner) ist eine Agentur, ein Beratungsunternehmen, ein Freiberufler oder ein Technologieunternehmen, das Veliu in sein Partnerprogramm (Partner Program) aufnimmt. Wurde der Kunde von einem Autorisierten Partner vermittelt oder arbeitet er mit einem solchen zusammen, gilt: (a) Der Partner ist nicht Partei dieses Vertrags, handelt im eigenen Namen und ist nicht befugt, Veliu zu vertreten, Veliu zu verpflichten, andere Garantien, Rabatte oder Bedingungen als die in der Bestellung zu gewähren oder Ergebnisse zu versprechen; (b) die eigenen Leistungen des Partners (zum Beispiel Beratung, Strategie, Unterstützung bei der Aktivierung und Kampagnenmanagement) werden zwischen dem Kunden und dem Partner vereinbart, und Veliu trägt dafür keine Verantwortung; und (c) der Kunde ermächtigt Veliu, dem Partner die Informationen mitzuteilen, die zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung und zur Berechnung der Vergütung des Partners erforderlich sind, etwa den Status der Bestellung, den Tarif, das Aktivierungsdatum und die gezahlten Entgelte. Der Kunde kann dem Partner als Nutzer nach Ziffer 2.3 Zugang zu seinem Konto gewähren.

18.13 Sprache. Dieser Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen. Veliu stellt Fassungen in italienischer, deutscher, französischer, spanischer, niederländischer und portugiesischer Sprache ausschließlich zur Information bereit. Die englische Fassung ist diejenige, die der Kunde annimmt und die Veliu speichert; bei Abweichungen gilt die englische Fassung.

18.14 Nachweis der Annahme. Der Kunde nimmt diesen Vertrag an, indem er die Bestellung annimmt (durch Unterzeichnung des Bestellformulars, durch Zahlung oder durch Autorisierung der Zahlung auf der Angebotsseite oder im Checkout). Veliu speichert den englischen Text dieses Vertrags in der mit den Angaben der Bestellung erstellten Form, seine Version (2.1, 28. Oktober 2026), die Revision der Bestellung, Datum und Uhrzeit der Annahme, die IP-Adresse und den Nutzer, der die Annahme erklärt hat, und stellt eine Kopie im Konto des Kunden und per E-Mail bereit.